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PM-Umweltbundesamt: Kinder und Jugendliche auch in 2025 mit verbotenem Weichmacher belastet

18.02.2026

Umweltbundesamt - Pressemitteilung

17.02.2026

Kinder und Jugendliche auch in 2025 mit verbotenem Weichmacher belastet

Neuere Untersuchungen von April bis Juli 2025 weisen MnHexP in fast allen Urinproben nach | teils hohe Werte

Vor zwei Jahren hat das Umweltbundesamt (UBA) Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) im Urin von Erwachsenen nachgewiesen. MnHexP ist ein Abbauprodukt des Weichmachers Di-n-hexylphthalat (DnHexP), der als fortpflanzungsschädigend gilt und deshalb in der EU nicht zugelassen ist. Die Funde ließen sich auf eine Verunreinigung eines UV-Filters in Sonnencremes zurückführen. Aktuell untersucht das UBA-Urinproben von Kindern und Jugendlichen. Ergebnis: In 92 Prozent der im Frühjahr und Sommer 2025 gesammelten Proben wurde MnHexP nachgewiesen. Ein Prozent der Urinproben überschritt den vor zwei Jahren von der Kommission Human-Biomonitoring abgeleiteten Beurteilungswert. Neben MnHexP sind Menschen weiteren fortpflanzungsschädigenden Weichmachern ausgesetzt, so dass jede vermeidbare Quelle eliminiert werden sollte.

Dazu sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Aufgrund der Ergebnisse der vergangenen Jahre waren wir nicht überrascht, MnHexP in den Urinproben von Kindern und Jugendlichen zu finden. Was uns jedoch überrascht hat, war der große Anteil belasteter Proben sowie die teils sehr hohen Konzentrationen.“

Fast alle Proben belastet

Aufgrund der Funde zu Beginn des Jahres 2024 hatte damals die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) am UBA einen Beurteilungswert (HBM-I-Wert) für MnHexP im Urin abgeleitet. Bis zu diesem Wert von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin ist nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die tolerable tägliche Aufnahme für DnHexP mit 63 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (µg/kg KG/d) angegeben.

In der aktuellen Kinder- und Jugendstudie ALISE („Aligned Study for Environmental Health“) wurden bisher 259 Urinproben von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren aus den Monaten April bis Juli 2025 untersucht. In 238 der Proben (92 Prozent) wurde MnHexP gefunden. Zwei Studienteilnehmende überschritten mit 83 und 107 µg/L den HBM-I-Wert von 60 µg/L. 

UV-Filter in Sonnencreme als Verursacher

Anfang 2024 wurde MnHexP in Untersuchungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) in Nordrhein-Westfalen in Urinproben von Kindergartenkindern nachgewiesen und gleichzeitig in Proben von Erwachsenen, die das UBA für seine Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) untersucht. Anhand der Angaben zu Lebensgewohnheiten und Produktnutzungen konnte Sonnencreme damals schnell als mögliche Belastungsquelle identifiziert werden. Dieser Zusammenhang zeigt sich auch bei den aktuellen Daten wieder. 

Die seinerzeit unmittelbar eingeleiteten Produktuntersuchungen von Sonnencremes bestätigten den Verdacht und ein Patent zur Herstellung des UV-Filters Diethylaminohydroxybenzoylhexylbenzoat (DHHB) zeigt klar, dass der Weichmacher DnHexP bei der Produktion des UV-Filters entstehen kann. Gleichzeitig wurde bei den Produktuntersuchungen deutlich, dass die Konzentration des Weichmachers im DHHB schwankt und auch Sonnencremes mit dem UV-Filter, aber ohne Verunreinigung, am Markt existieren. 

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) der EU hat DHHB 2025 neu bewertet und kam zu dem Schluss, dass eine maximale Verunreinigung von 0,1 mg/kg in Sonnencreme technisch machbar ist. Dem stehen in 2024 gemessene Konzentrationen von 1,5 bis 44 mg/kg gegenüber. Eine rechtliche Verankerung dieser Einschätzung wurde Ende 2025 beschlossen und wird 2027 in Kraft treten. Ab 1. Januar2027 dürfen nur noch Sonnenschutzmittel mit einem Höchstgehalt von 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm Sonnencreme in den Verkehr gebracht werden.

Mehrfachbelastung möglich

Di-n-hexylphthalat ist nicht der einzige fortpflanzungsschädigende Stoff, dem Menschen ausgesetzt sind. Beispielsweise lag die Gesamtbelastung gegenüber fortpflanzungsschädigenden Weichmachern in der letzten Studie des UBA an Kindern und Jugendlichen  (GerES V, 2014–2017) bei einem Großteil, insbesondere der jüngeren Kinder, über der von der EFSA (European Food Safety Authority, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) als tolerierbar definierten Aufnahmemenge. Deshalb ist es wichtig, vermeidbare Quellen fortpflanzungsschädigender Stoffe zu eliminieren und wichtige Produkte wie Sonnencreme frei von Verunreinigungen zu halten. 

Dazu sagt Messner: „Kinder und Jugendliche haben eine besonders empfindliche Haut. Die Verwendung von Sonnenschutzmitteln ist und bleibt daher essentiell, um das Risiko von Hautkrebs zu minimieren.“


Links

FAQ des UBA: Fund eines Weichmachers in Urinproben

FAQ des BfR: Phthalat-Weichmacher

Adresse: Umweltbundesamt, Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau
 

 

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